Familienzwist 1792/93
bin mir nicht bei allen Textstellen sicher...
ca1792/93
Foliant462
Wwe Cathrina Brockmann & Consorten vid Johann Christian Brockmann
Marx Kröger aus Ulzburg al curator des kranken Witwer Härder auf dem Hornberg
dem (Stief)sohn Claus Brockmann und Schwiegersohn der Schuster Casper Backhus aus Bramstedt
als Kläger
wider
Johann Christian Brockman auf dem Hornberg
Beklagter
Kläger bringt an: Als er Claus Brockmann auf geheißseiner Mutter am gestrigen Sonnabend (Beklagten) aus seiner MuttersAbschiedsstube gerufen
um ihn an selber Stelle an die Rückstände zu erinnern, sei derselbe dergestalt in einen Zorngeraten, daß er sich sehr unanständig betragen habe,
deren in der Stube gestandenen Schale entzweigeschlagenund auch sein Claus Brockmanns Stockknop entzweigeschlagen und befremdendeWorte geführt habe,
das ein Unglück zu befürchten gewesen sei. BitteBeklagten hierselbst zu bestrafen und zu besten Betragen anzuhalten
Beklagter: die angegebenen Tätlichkeiten nicht in Abredestellen, behauptet aber, daß er verzüglich des Betragen seines Bruders ClausBrockmann zu Zorn gereizt wurde und daß er mit dem ganzen Maße keine böse Absicht gehabt,zu dem auch dass blos sein Bruder an alten Backhus Schuld sei, den er bittenwollte, derselbe anzuhalten und sich nicht länger in seinem Hause aufzuhalten.
Er hat: Beklagten ungebürlichen Betragens wegen zueinstündigem Gefängnis verurteilt und ernstliche Verwarnung für die Zukunft,dem nächst wird Claus Brockmann
angewiesen sich nicht länger bey sein Mutter aufzuhaltenund von anders Störung des Hausfriedens zu vermeiden.
Übrigens werden beiden Teile Vorschläge zur Erreichunggemacht, welche zur Erheilung des Hausfriedens abzuhalten und da zu führen sollin einer Woche Frieden zu richten.
Anständig Bitten des Beklagten Johann Christian Brockmannwurde die Gefängnisstrafe in zwei Mark und ?? Lohn umgewandelt und er derselben angelobt mit dergleichen Vorsicht
sich nicht wieder Schuld kommen zu lassen und den Clausseinen Stocknopf mit zufrieden ersetzen (??).
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